Beiträge

TVE-Grundbeiträge

(bei einer Mindestmitgliedschaft von 6 Monaten. Gültig ab 01. Juli 2010)

*****

Einzelpersonen

mtl. 11,00 €

*****

Familien
(max. ein Elternpaar und a l l e Kinder der Familie bis einschl. 17 J.):

mtl. 25,00 €

*****

Fördermitglieder
(ohne aktive Teilnahme an Trainingseinheiten)

ACHTUNG: Kursteilnahme mit zusätzlichen Kursgebühren ist möglich!

mtl. 5,90 €

*****

Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Vorlage
eines Antrages mit Nachweis (z. Bsp.: Soli-Pass der Stadt Greven):

Sonderbeitrag

*****

In einigen Abteilungen können Zusatzbeiträge erhoben werden
(Stand Januar 2009: Karate, Schwimmen, Trampolin, Triathlon)
Bitte lesen Sie ergänzend auch unsere Satzung, die im § 3
Regelungen zur Mitgliedschaft und zu den Beiträgen enthält!

*****

Habe ich die Möglichkeit, das Sportangebot vor einer Anmeldung kennenzulernen?
Jeder Interessent kann ohne Anmeldung an bis zu 3 Trainingseinheiten teilnehmen, um sich über die Sportart und den Ablauf des Trainings zu informieren (“Schnupper-Training”). Danach ist eine Anmeldung erforderlich.

In welchen Abteilungen kann ich für meinen Beitrag Sport ausüben?
Das Vereinsmitglied kann grundsätzlich in allen Abteilungen des Vereins Sport treiben. Voraussetzung ist jedoch, dass in den entsprechenden Abteilungen/Übungsgruppen Platz frei ist. In einigen Sportarten wird in der Regel ein Zusatzbeitrag erhoben, der zusätzlich zum Grundbeitrag zu entrichten ist. Für den Wechsel in eine andere Abteilung bzw. bei Inanspruchnahme eines weiteren Sportangebotes innerhalb des TVE bedarf es keiner erneuten Anmeldung. Eine kurze fernmündliche Mitteilung an die Geschäftsstelle reicht, damit Sie in der Mitgliederkartei „umgebucht“ und in den entsprechenden Abteilungslisten geführt werden.

Wann beginnt eine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft im TVE beginnt zum 1. Tag des im Aufnahmeantrag eingetragenen Datums. Im Zweifelsfall zählt der 1. Tag des Monats, in dem der Aufnahmeantrag dem TVE zugegangen ist. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist eine rückwirkende Datierung grundsätzlich nicht zulässig. Vor dem im Aufnahmeantrag angegebenen Datum besteht kein Versicherungsverhältnis für eventuell entstandene Schäden. Die Aufnahme in den Verein wird nicht gesondert bestätigt. Sie erfolgt durch die erste Beitragsabbuchung, die grundsätzlich am 1. Tag des folgenden Quartalsbeginns erfolgt.

Wer kann eine Beitragsermäßigung oder Beitragsbefreiung erhalten?
Beitragsermäßigungen gibt es nicht. Beitragsfreistellungen gibt es auf Antrag für Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, nach Vorlage eines Nachweises (z. Bsp. dem Soli-Pass der Stadt Greven) sowie deren Familienangehörige. Auch Mitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen ein bestehendes Mitgliedsverhältnis z. Bsp. wegen vorübergehender gesundheitlicher Einschränkungen, Schwangerschaft, längerem Auslandsaufenthalt/ -studium ruhen lassen möchten, können eine beitragsfreie Mitgliedschaft beantragen. Nachweise sind rechtzeitig vor deren Ablauf erneut vorzulegen, wobei eine einfache Kopie in der Regel ausreichend ist. Wenn ein Nachweis nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, ist zumindest die Geschäftsstelle rechtzeitig zu informieren. Eine rückwirkende Anerkennung bzw. Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.

Auf welchem Weg kann ich meine Beiträge entrichten?
Hier besteht satzungsgemäß nur die Möglichkeit, dem Verein mit dem Aufnahmeantrag eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Abbuchung erfolgt dann je nach dem gewünschten Zahlungsrhythmus quartalsweise, halbjährlich oder jährlich.

Kann ich für meine Beitragszahlungen eine Rechnung erhalten?
Der Verein stellt keine Rechnungen oder Bescheinigungen über entrichtete Mitgliedsbeiträge aus. Als Beleg hat das Mitglied den entsprechenden Abbuchungsvermerk auf dem Kontoauszug.

Wie berechnet sich die erste Beitragsabbuchung?
Die Abbuchungen des Beitrages erfolgen grundsätzlich zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober d. J.. Bei einem Vereinseintritt z. Bsp. zum 01. November erfolgt der erste Beitragseinzug zum 01. Januar – der November und Dezember werden nachberechnet und je nach Zahlungsrhythmus erfolgt zusätzlich die Beitragsabbuchung für das I. Quartal, das 1. Halbjahr oder das Kalenderjahr.

Sind bei Zahlung des Familienbeitrages automatisch alle Mitglieder der Familie Mitglied?
Nein, es sind nur die Personen Mitglied, die entsprechend angemeldet wurden. Hier ist ggf. im Verein nachzufragen, wer alles angemeldet ist, damit es beispielsweise bei einem Sportunfall nicht zu “unschönen Unannehmlichkeiten” kommt.

Gibt es einen Mitgliedsausweis?
Davon hat sich der Verein gelöst, zumal dieses Verfahren bei der Vielzahl der Mitglieder und der Fluktuationsrate sehr aufwendig ist. Außerdem hat nicht immer jedes Mitglied den Ausweis zu den Sportstunden dabei. Der Verein vertraut grundsätzlich auf die Ehrlichkeit von Sportlern - dennoch finden anhand von Mitgliederlisten sporadisch Überprüfungen vor Ort statt.

Welche Änderungen in den persönlichen Verhältnissen muss ich dem Verein mitteilen?
Sollten Sie aufgrund von Eheschließung den Namen geändert haben, sind Sie umgezogen oder hat sich Ihre Bankverbindung geändert, teilen Sie dieses dem Verein bitte zeitnah mit. Gerade eine falsche Bankverbindung hat einen sehr hohen Arbeitsaufwand und Bankgebühren für die beim Beitragseinzug erfolgende Rücklastschrift zur Folge.

Wie kann ich eine Mitgliedschaft beenden?
Das Mitgliedsverhältnis endet in der Regel durch eine Kündigung des Mitgliedes bzw. des gesetzlichen Vertreters, die schriftlich und unterschrieben ausschließlich an die Geschäftsstelle zu richten ist. Die Mindestmitgliedschaft beträgt sechs Monate; eine freiwilige Beendigung/Kündigug ist mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres möglich.

Beispiel 1: Eintritt 01.04.09 – Kündigung frühestens zum 30.09.09
Beispiel 2: Eintritt 01.05.09 – Kündigung frühestens zum 31.12.09

Eine Kündigung wird schriftlich bestätigt; es empfiehlt sich, diese Bestätigung aufzubewahren. Beiträge, die zuviel gezahlt wurden, werden ohne gesonderte Aufforderung auf die im Aufnahmeantrag angegebene Bankverbindung zurückerstattet.